THE X CORPTHE X CORPTHE X CORPTHE X CORP

Öffentliche Beschaffung: Vertrauen braucht Nachweise.

Contact Contact Kontakt Contatti
THE X CORP newsletter-02-marches-publics

Öffentliche Beschaffung: Vertrauen braucht Nachweise.

Newsletter 02 · Oktober 2026. Künstliche Intelligenz, Vertragsänderungen, Infrastrukturentscheidungen und Nachhaltigkeit: vier Perspektiven auf Entscheidungen, die ein Projekt prägen.


Aktuelles · Öffentliche Beschaffung & Verantwortung

Öffentliche Beschaffung:
Vertrauen braucht Nachweise.

Künstliche Intelligenz, Vertragsänderungen, Infrastrukturentscheidungen und Nachhaltigkeit: vier Perspektiven auf Entscheidungen, die ein Projekt prägen.

THE X CORPAusgabe 02Beratung

Oktober 2026

Lesezeit · 27 Min.

Redaktionelle Illustration: Pläne, Gebäude und Vergabeunterlagen in Elfenbein, Nachtblau und Terrakotta.

KI und öffentliche Beschaffung: Zeit gewinnen, ohne das Urteil zu delegieren

Unterlagen vergleichen, fehlende Dokumente erkennen, eine Zusammenfassung vorbereiten: Künstliche Intelligenz kann die Bearbeitung von Angeboten erleichtern. Wird sie jedoch bei deren Bewertung eingesetzt, geht es um mehr als Rechenleistung. Gleichbehandlung, Vertraulichkeit, Nachvollziehbarkeit und Verantwortung müssen im Mittelpunkt des Verfahrens bleiben.

Stellen wir uns eine Ausschreibung für ein Ingenieurmandat vor. Mehrere Unternehmen reichen Referenzen, Methodik, Qualifikationen ihres Teams und ein finanzielles Angebot ein. Um die Prüfung zu beschleunigen, werden die Unterlagen einer künstlichen Intelligenz zum Vergleich übergeben.

Binnen Augenblicken liegt ein Bericht vor. Er ist strukturiert, begründet und kann sogar eine Rangfolge vorschlagen. Dennoch bleiben Fragen offen: Wurden sämtliche Anhänge berücksichtigt? Hat das Werkzeug ein Versprechen von einer vertraglichen Verpflichtung unterschieden? Hat es ausschliesslich die bekannt gegebenen Kriterien angewendet? Und wo wurden die Informationen der Anbieter bearbeitet?

Dieses fiktive Beispiel zeigt die eigentliche Herausforderung: Die Fähigkeit, eine Analyse zu erstellen, garantiert weder deren Richtigkeit noch ihre Übereinstimmung mit dem öffentlichen Beschaffungsrecht.

Ein neues Werkzeug, unveränderte Pflichten

Das Werkzeug unterstützt die Dokumentenbearbeitung; das Urteil bleibt beim Menschen.
Das Werkzeug unterstützt die Dokumentenbearbeitung; das Urteil bleibt beim Menschen.

Dass keine Bestimmung künstliche Intelligenz ausdrücklich erwähnt, bedeutet nicht, dass ihr Einsatz ausserhalb des Rechts steht.

Die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) verlangt insbesondere Gleichbehandlung, Unparteilichkeit, Transparenz und Vertraulichkeit. Diese Grundsätze gelten für das Verfahren unabhängig von den eingesetzten Werkzeugen. In Genf führt die amtliche Sammlung am 28. September 2026 weiterhin die IVöB von 1994 in der Fassung von 2001 auf. Die Bestimmungen der IVöB 2019 dürfen deshalb nicht automatisch darauf übertragen werden. In Genf anwendbare IVöB, Artikel 1 und 11.

Die Genfer Vergabeverordnung (RMP) verlangt objektive, überprüfbare und sachgerechte Kriterien, die zusammen mit ihrer Gewichtung bekannt gegeben werden. Die Bewertung muss den festgelegten Kriterien folgen, in einer Vergleichstabelle dokumentiert werden und zu einem summarisch begründeten Entscheid führen. RMP, Artikel 24, 43 und 45.

Es geht somit nicht nur darum, ob ein Werkzeug ein Angebot lesen kann. Zu prüfen ist, ob sein Einsatz die Anforderungen an dessen Prüfung wahrt.

Automatisierung ist im Übrigen nicht zwangsläufig eine Bewertung durch KI. Eine Preisnote nach einer festen Formel zu berechnen, eine Bescheinigung zu suchen und die Qualität einer Methodik zu beurteilen, sind drei unterschiedliche Vorgänge. Sie weisen weder dieselben Unsicherheiten noch dieselben Folgen auf.

Das Risiko einer unbemerkten Beeinflussung der Bewertung

Ein Sprachmodell kann falsche oder verzerrte Antworten erzeugen. Die Richtlinien des Kantons Genf weisen ausdrücklich darauf hin, dass seine Ergebnisse überprüft werden müssen. Genfer Richtlinien zur KI.

In einem Vergabeverfahren kann ein Fehler unauffällig bleiben. Ein vertraglicher Vorbehalt verschwindet aus einer Zusammenfassung. Eine Referenz wird der falschen Person zugeordnet. Eine lediglich erwähnte Erfahrung wird als nachgewiesen dargestellt.

Das Risiko liegt auch in den Anweisungen an das Werkzeug. Soll es «überzeugende», «innovative» oder «besonders ausführliche» Unterlagen bevorzugen, kann dies seine Beurteilung auf Eigenschaften lenken, die nicht den Kriterien des Auftrags entsprechen.

Auch ohne eine Note vorzuschlagen, kann eine Zusammenfassung die bewertende Person beeinflussen: Sie bestimmt, was diese zuerst sieht, was ihr wichtig erscheint und was im Hintergrund bleibt.

Ein Mensch am Ende des Prozesses löst diese Schwierigkeit nicht automatisch. Bestätigt er den Bericht, ohne die Originalunterlagen einzusehen, droht seine Mitwirkung eine Formalität zu bleiben.

Angebote enthalten Informationen, über die die Kontrolle gewahrt bleiben muss

Zugriffe, Datenflüsse und Aufbewahrung kontrollieren.
Zugriffe, Datenflüsse und Aufbewahrung kontrollieren.

Ein Angebot ist kein blosser Kommunikationstext. Es kann detaillierte Preise, Arbeitsmethoden, Kundenreferenzen, Lebensläufe oder organisatorische Entscheidungen offenlegen.

Geschäftliche Vertraulichkeit und Datenschutz sind zwei unterschiedliche, teilweise überlappende Aspekte. Die Genfer RMP schützt sowohl vertrauliche Informationen der Anbieter als auch die Bewertungsarbeiten. RMP, Artikel 22.

Bei Institutionen, die der LIPAD unterstehen, muss die Bearbeitung von Personendaten insbesondere den Anforderungen der Erforderlichkeit und der Sicherheit entsprechen. Die derzeit in Genf geltende Fassung schützt Informationen über bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts. LIPAD, Artikel 4 und 35–37.

Vor jeder Übermittlung an einen KI-Dienst müssen deshalb die konkreten Bearbeitungsbedingungen geprüft werden: Hosting, Zugriffe des Anbieters und seiner Unterauftragnehmer, Aufbewahrungsdauer, Löschung und mögliche Weiterverwendung der Inhalte.

Nicht alle Dienste funktionieren gleich. Die Behauptung, jedes übermittelte Dokument werde automatisch zum Trainieren eines Modells verwendet, wäre falsch. Umgekehrt reichen eine private Benutzeroberfläche oder ein Geschäftsabonnement nicht aus, um die Eignung für vertrauliche Unterlagen nachzuweisen.

Für sein Personal sieht der Kanton Genf bereits ausdrückliche Einschränkungen bei der Übermittlung von Personendaten und nicht öffentlichen Informationen an die in seinen Richtlinien genannten Drittdienste vor. Für kantonseigene Werkzeuge können besondere Regeln gelten. Dieser verwaltungsinterne Rahmen ist nicht mit einem allgemeinen Verbot jeglicher KI gleichzusetzen. Genfer Richtlinien, Seite 5.

Wenn ein Angebot seiner bewertenden Person Anweisungen geben will

Ein Dokument muss Quelle bleiben und darf nicht zur Anweisung werden.
Ein Dokument muss Quelle bleiben und darf nicht zur Anweisung werden.

Hinzu kommt eine besondere Schwachstelle von Anwendungen mit Sprachmodellen: das indirekte Einschleusen von Anweisungen, auch Prompt Injection genannt.

Dabei werden in Inhalte, die die KI auswertet, Anweisungen eingefügt, um ihr Verhalten zu verändern. Das Dokument ist dann nicht mehr nur Informationsquelle: Es versucht, zur Quelle von Anweisungen zu werden.

Bereits 2023 veröffentlichte Forschungsarbeiten haben solche Angriffe auf Anwendungen mit Sprachmodellen nachgewiesen. Sie zeigen, dass externe Inhalte ein System beeinflussen können, ohne direkt auf seine ursprünglichen Anweisungen zuzugreifen. Sie belegen jedoch keine Manipulation in einem Genfer Vergabeverfahren. Greshake und Mitautoren, 2023.

Bei einem Angebot könnte ein solcher Versuch darauf abzielen, einen Vorbehalt zu übergehen oder eine Unterlage als konform darzustellen.

Die Anweisung könnte sichtbar oder in aus dem Dokument extrahierten Inhalten verborgen sein.

Bestimmte Anzeichen verdienen daher eine Prüfung: eine direkt an den Assistenten gerichtete Passage, die Aufforderung, das Ergebnis zu beeinflussen, oder eine unerklärliche Abweichung zwischen dem angezeigten Dokument und dem tatsächlich verarbeiteten Text.

Diese Anzeichen reichen nicht aus, um einen Betrug festzustellen. Eine unsichtbare Textebene kann beispielsweise aus einer legitimen optischen Zeichenerkennung stammen. Das Original muss aufbewahrt und die Auffälligkeit geprüft werden, bevor Schlussfolgerungen gezogen werden.

Vor allem darf kein Filter als absolute Garantie dargestellt werden. Das britische National Cyber Security Centre empfiehlt, sowohl die Wahrscheinlichkeit als auch die Folgen solcher Angriffe zu verringern, insbesondere durch eine Begrenzung der Aktionen, die das System ausführen kann. NCSC, Analyse des Risikos von Prompt Injection.

Eine Note muss anders begründet werden können als mit «Die KI hat sie vorgeschlagen»

Jede Beurteilung mit den Originalunterlagen und den durchgeführten Prüfungen verknüpfen.
Jede Beurteilung mit den Originalunterlagen und den durchgeführten Prüfungen verknüpfen.

Sobald ein Werkzeug eine Beurteilung beeinflusst, wird Nachvollziehbarkeit entscheidend.

Aus technischer Sicht sollte eine überprüfbare Methode die verwendeten Dokumente, geprüften Textstellen, erteilten Anweisungen, die Modellversion, erzielten Ergebnisse und menschlichen Korrekturen rekonstruierbar machen. Jede massgebliche Beurteilung sollte auf überprüfbare Grundlagen zurückgeführt werden können.

Dies ist eine methodische Empfehlung, die von der in Genf geltenden Pflicht zur Aufbewahrung der Verfahrensunterlagen zu unterscheiden ist. RMP, Artikel 23.

Das Werkzeug nachträglich um eine Begründung seiner Antwort zu bitten, ersetzt diese Dokumentation nicht. Eine später erzeugte Erklärung belegt für sich allein nicht, wie das ursprüngliche Ergebnis zustande gekommen ist.

Ein fiktives Beispiel: Ein Angebot verspricht einen Einsatz innerhalb von zehn Tagen, vorbehaltlich der im Anhang erwähnten Verfügbarkeit einer Fachperson. Übernimmt die Zusammenfassung nur die Frist, verändert sie die Wahrnehmung der Zusage. Die sinnvolle Prüfung besteht darin, auf das Angebot zurückzugreifen, statt lediglich eine neue Formulierung der Zusammenfassung anzufordern.

Muss der Einsatz von KI angekündigt werden?

Aus den geprüften Texten lässt sich nicht ableiten, dass für jede computergestützte Unterstützung ein standardisierter Hinweis vorgeschrieben wäre. Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, jeder KI-Einsatz sei für die Transparenz folgenlos.

Entscheidend ist die tatsächliche Rolle des Werkzeugs. Die Suche nach Unterlagen hat nicht dieselbe Tragweite wie ein Vorschlag für eine Rangfolge. Eine allgemeine Ankündigung würde zudem keine Abweichung von den Kriterien und Gewichtungen des Auftrags erlauben. RMP, Artikel 24 und 43.

Die unterstützten Aufgaben, ihre Grenzen und die menschliche Verantwortung im Voraus zu benennen, ist deshalb ein Ansatz guter Verfahrensführung. Anbieter können so nachvollziehen, wie ihre Unterlagen behandelt werden, ohne dass vertrauliche Informationen der Konkurrenz offengelegt werden.

Die Haltung von THE X CORP : administrative Unterstützung, keine Delegation der Bewertung

Bei THE X CORP setzen wir auf einen möglichst begrenzten KI-Einsatz bei der Bearbeitung von Ausschreibungen. Unser Ziel ist nicht, das professionelle Urteil zu automatisieren, sondern zu prüfen, wo eine Unterstützung bei Dokumenten Zeit sparen kann, ohne in die Beurteilung der Angebote einzugreifen.

Wir implementieren derzeit ein Sprachmodell auf unseren internen Servern. Damit sollen Dokumente in einer kontrollierten Umgebung bearbeitet werden können, ohne Angebote an allgemein zugängliche KI-Dienste zu übermitteln oder von externen Bedingungen zur Weiterverwendung abzuhängen, deren Eignung für diesen Zweck unzureichend geklärt ist.

Dieses Hosting allein stellt keine absolute Vertraulichkeitsgarantie dar: Der Schutz hängt auch von Zugriffen, Datenflüssen und Aufbewahrung ab. Ebenso wenig beseitigt es das Risiko von Fehlern oder böswilligen Anweisungen.

Falls diese Unterstützung in Betrieb genommen wird, bleibt ihr Einsatzbereich administrativ: Bescheinigungen auffinden, das Vorhandensein verlangter Unterlagen prüfen und offenbar fehlende Dokumente melden. Diese Ergebnisse sind zu überprüfende Hinweise und keine automatischen Konformitäts- oder Ausschlussentscheide.

Unsere Haltung ist klar: KI wird weder an der qualitativen Analyse mitwirken noch Noten vorschlagen oder Rangfolgen erstellen.

Die Bewertung von Kompetenzen, Methoden und technischen Lösungen bleibt beim Menschen.

Wir sind zudem der Auffassung, dass jeder Einsatz samt seinem Umfang in den Ausschreibungsunterlagen angekündigt werden sollte. Wir vertreten diese Transparenz als gute Praxis, ohne sie als bereits bestehende allgemeine Rechtspflicht darzustellen.

Fortschritt bedeutet nicht, alles zu automatisieren, was automatisiert werden kann. Er bedeutet, auszuwählen, wo dies sinnvoll ist, ohne die Verfahrensgarantien zu schwächen.

Für THE X CORP kann KI helfen, die Vollständigkeit einer Eingabe zu prüfen. Sie darf nicht über den Wert des darin enthaltenen Angebots entscheiden.

Rechtsgrundlagen geprüft per 28. September 2026. Analyse mit Schwerpunkt auf dem Genfer Rechtsrahmen.

Praktische Orientierung

01Die Bewertung der Angebote beim Menschen belassen.

Unsere Haltung ist klar: KI wird weder an der qualitativen Analyse mitwirken noch Noten vorschlagen oder Rangfolgen erstellen.

02Die Bedingungen der Datenbearbeitung kontrollieren.

Vor jeder Übermittlung an einen KI-Dienst müssen deshalb die konkreten Bearbeitungsbedingungen geprüft werden: Hosting, Zugriffe des Anbieters und seiner Unterauftragnehmer, Aufbewahrungsdauer, Löschung und mögliche Weiterverwendung der Inhalte.

03Ergebnisse anhand der Originalunterlagen prüfen.

Das Werkzeug nachträglich um eine Begründung seiner Antwort zu bitten, ersetzt diese Dokumentation nicht. Eine später erzeugte Erklärung belegt für sich allein nicht, wie das ursprüngliche Ergebnis zustande gekommen ist.

01
Das Urteil bewahrenDokumente · Prüfung · Verantwortung

Nach dem Zuschlag: Wie weit darf ein öffentlicher Auftrag geändert werden?

Eine zusätzliche Leistung, ein Wechsel der Fachperson, eine verlängerte Frist: Ein Projekt kommt selten ohne Anpassungen aus. Bei einem öffentlichen Auftrag reicht die Einigung zwischen Bauherrschaft und Leistungserbringer jedoch nicht immer. Ab wann verändert eine Anpassung den ursprünglich ausgeschriebenen Auftrag?

Die Ausschreibung ist abgeschlossen. Die Unternehmen wurden bewertet, der Auftrag ist vergeben und das Projekt beginnt.

Wenige Wochen später kommt eine neue Anfrage: die Studien auf ein Nachbargebäude ausweiten, eine technische Lösung ändern oder dem bereits beauftragten Planer zusätzliche Leistungen übertragen.

Die Antwort scheint mitunter naheliegend: Er kennt das Projekt, verfügt über die Unterlagen und kann rasch handeln. Ein Nachtrag erscheint deshalb als natürliche Lösung.

Vor der Unterschrift muss jedoch eine Frage stehen: Beschaffen wir noch das, was dem Wettbewerb unterstellt wurde, oder beginnen wir, etwas anderes zu beschaffen?

Der Zuschlag ist kein Freipass

Jede Änderung mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang vergleichen.
Jede Änderung mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang vergleichen.

Zwei Fragen sind zu unterscheiden: Was können die Parteien vertraglich vereinbaren, und was darf dem gewählten Leistungserbringer nach Beschaffungsrecht übertragen werden?

Eine unterzeichnete Vereinbarung beantwortet die zweite Frage nicht von selbst. Der öffentliche Leitfaden TRIAS hält fest, dass der Vertrag grundsätzlich dem Inhalt des Zuschlags entsprechen muss. Wesentliche Abweichungen werden nicht allein dadurch zulässig, dass beide Parteien ihnen zustimmen.

Massgeblich sind insbesondere ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb: Hätten die neuen Bedingungen die Rangfolge verändern oder andere Anbieter anziehen können? Falls ja, kann die Änderung über eine blosse Vertragsanpassung hinausgehen. TRIAS, Kapitel 7 — Vertragsabschluss und Vertragsabwicklung.

Diese Logik schützt auch Unternehmen, die nicht teilgenommen haben. Manche hätten vielleicht ein Angebot eingereicht, wenn ihnen der letztlich übertragene Leistungsumfang bekannt gewesen wäre.

Nicht jede Änderung erfordert ein neues Verfahren

Es wäre allerdings überzogen, jede Anpassung als neuen Auftrag zu betrachten.

Der KBOB-Leitfaden unterscheidet insbesondere Änderungen, die durch einen in der Ausschreibung angekündigten und im Vertrag übernommenen Mechanismus gedeckt sind, sowie geringfügige Änderungen. Eine definierte Option, eine Mengenänderung im vorgesehenen Rahmen oder eine auf einer Vertragsklausel beruhende Vergütungsanpassung können somit vom ursprünglichen Zuschlag erfasst sein.

Entscheidend ist, die tatsächliche Tragweite des Mechanismus und die Vorhersehbarkeit seiner Folgen zu prüfen. Eine Anpassungsmöglichkeit darf nicht mit einer unbegrenzten Erweiterungsmöglichkeit des Mandats gleichgesetzt werden. KBOB, Leitfaden zum Nachtragsmanagement, Kapitel 5.

Die richtige Frage lautet deshalb nicht nur: «Sieht der Vertrag Nachträge vor?» Sie lautet: «Ist diese konkrete Änderung von dem erfasst, was angekündigt und vergeben wurde?»

Der Betrag ist nicht der einzige Massstab

Mengen, Schlüsselpersonen und Fristen: die Auswirkungen der Änderung prüfen.
Mengen, Schlüsselpersonen und Fristen: die Auswirkungen der Änderung prüfen.

Eine Änderung kann wesentlich sein, ohne den Preis stark zu erhöhen.

Der Ersatz einer Schlüsselperson verdient beispielsweise besondere Prüfung, wenn ihre Qualifikationen für die Eignung des Anbieters ausschlaggebend waren. TRIAS bezeichnet einen Wechsel ohne gleichwertigen Ersatz, der diese Eignung infrage stellt, als problematisch. TRIAS, wesentliche Änderungen.

Bei einem Ingenieurmandat stellen sich dann mehrere Fragen: Verfügt die Ersatzperson über die erforderlichen Kompetenzen? Ist ihre Verfügbarkeit vergleichbar? Berührt der Wechsel eine massgebliche Zusage des Angebots?

Ebenso kann eine Fristverlängerung die organisatorischen Rahmenbedingungen verändern. Eine Umfangsreduktion kann eine schwierige Leistung entfallen lassen, die den Preis beeinflusst hatte. Solche Situationen verlangen eine konkrete Analyse; sie führen nicht automatisch zum gleichen Ergebnis.

Die Prüfung muss die Auswirkungen der Änderung erfassen, nicht nur ihren finanziellen Prozentsatz.

Zusätzliche Leistungen: eine zu begründende Ausnahme

In Genf sieht die RMP eine freihändige Vergabe für zusätzliche Leistungen vor, die durch unvorhersehbare Ereignisse erforderlich werden, mit einem ursprünglich im Wettbewerb vergebenen Auftrag zusammenhängen und davon nicht ohne erhebliche technische oder wirtschaftliche Schwierigkeiten getrennt werden können. In diesem konkreten Fall darf ihr Wert die Hälfte des ursprünglichen Auftragswerts nicht überschreiten. RMP, Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe e.

Diese 50-Prozent-Grenze ist somit keine allgemeine Erlaubnis, beliebige Verträge zu erweitern. Auch die übrigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

In Kantonen, in denen die IVöB 2019 gilt, verwendet Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe e eine andere Formulierung: Er erfasst insbesondere wirtschaftliche oder technische Schwierigkeiten oder erhebliche Mehrkosten, die ein Anbieterwechsel bei der Ergänzung bereits erbrachter Leistungen verursachen würde. Die Berufung auf diese Ausnahme muss dokumentiert werden. Diese Bestimmung darf nicht automatisch auf ein Genfer Verfahren nach dem älteren Regelwerk übertragen werden. IVöB 2019, Artikel 21.

Dass die Zusammenarbeit mit dem bestehenden Team praktisch ist, entbindet somit nicht davon, die rechtliche Grundlage der Zusatzbestellung nachzuweisen.

Ein Beispiel: ein HLK-Mandat mit veränderter Grössenordnung

Ein zweites Gebäude kann den Umfang des ursprünglichen Mandats verändern.
Ein zweites Gebäude kann den Umfang des ursprünglichen Mandats verändern.

Ein fiktiver Fall: Ein Büro erhält ein Planungsmandat über CHF 240’000 für Heizung, Lüftung und Klimatisierung bei der Sanierung eines Schulgebäudes.

Im Projektverlauf entstehen drei Wünsche:

• Mengen nach der detaillierten Bestandsaufnahme der Anlagen anpassen; • den angekündigten Projektleiter ersetzen; • die vollständige Planung eines zweiten Gebäudes für CHF 90’000 ergänzen.

Diese Wünsche können nicht als drei einfache Positionen im selben Nachtrag behandelt werden.

Bei den Mengen sind der ursprüngliche Umfang und der Vergütungsmechanismus massgeblich. Beim Projektleiter sind die Anforderungen der Unterlagen und die Eigenschaften des Ersatzes zu prüfen. Beim zweiten Gebäude ist zu klären, ob es als Option vorgesehen war oder eine Erweiterung darstellt, die einen neuen Zuschlag erfordert.

Die CHF 90’000 entsprechen 37,5 % des ursprünglichen Mandats. Diese Rechnung erlaubt jedoch nicht den Schluss, dass die Ergänzung zulässig ist. Auch unterhalb von 50 % belegt der Betrag weder die Unvorhersehbarkeit des Bedarfs noch die Trennungsschwierigkeiten, welche die genannte Genfer Ausnahme voraussetzt.

Dieses Beispiel zeigt, weshalb ein finanzieller Schwellenwert die rechtliche Einordnung einer Änderung niemals ersetzt.

Vor der Bestellung dokumentieren

Die Änderung vor der Bestellung dokumentieren und genehmigen.
Die Änderung vor der Bestellung dokumentieren und genehmigen.

Um einen Entscheid abzusichern, können die wesentlichen Informationen in einem Änderungsblatt zusammengeführt werden:

Anfrage und Ursprung der Änderung, Vergleich mit dem ursprünglichen Umfang, technische Begründung, Auswirkungen auf Kosten und Fristen, alternative Lösungen sowie Freigabe durch die zuständigen Personen.

Es geht nicht darum, jede Anpassung zu erschweren. Es geht darum, noch Monate später erklären zu können, weshalb die Leistung dem bisherigen Auftragnehmer übertragen wurde und auf welcher Grundlage.

Dies entspricht dem Ansatz der KBOB: Die Prüfung des Nachtragsbegehrens, seine vertraglichen Folgen und seine Vereinbarkeit mit dem Beschaffungsrecht sind zu unterscheiden. KBOB, Leitfaden zum Nachtragsmanagement.

Der Ansatz von THE X CORP : Abweichungen vorausdenken und Nein sagen können

Die Beherrschung von Änderungen beginnt lange vor der Unterschrift unter den ersten Nachtrag. Sie entsteht bereits bei der Bedarfsanalyse, der Abgrenzung der Leistungen und der Vorbereitung der Beschaffung.

Bei THE X CORP legen wir besonderen Wert auf diese Phase: erwartete Leistungen präzisieren, Schnittstellen zwischen Fachbereichen erkennen, Verantwortlichkeiten klären und die Kohärenz der Unterlagen vor der Ausschreibung prüfen.

Unsere Fachkenntnisse in verschiedenen Bereichen ermöglichen es, technische und organisatorische Randbedingungen zusammenzuführen und vorhersehbare Schwierigkeiten zu erkennen. Ein unzureichend definierter Leistungsumfang oder eine Schnittstelle ohne Zuständigkeit kann während der Ausführung zusätzliche Leistungen, Verzögerungen und Meinungsverschiedenheiten verursachen.

Damit wird nicht behauptet, jedes unvorhergesehene Ereignis beseitigen zu können. Vielmehr ist zu unterscheiden, was tatsächlich ein unvorhersehbarer Umstand ist und was eine sorgfältige Vorbereitung hätte erkennen lassen.

Dieser Anspruch gilt auch im Projektverlauf. Bei THE X CORP scheuen wir uns nicht, Nein zu sagen, wenn eine Forderung ausserhalb des Vertrags liegt, widersprüchlich oder unangemessen ist.

Zu einer Leistung ausserhalb des vereinbarten Umfangs Nein zu sagen, bedeutet nicht, jede Weiterentwicklung abzulehnen. Es bedeutet, sie nicht als selbstverständlich hinzunehmen, ohne Inhalt, Begründung und Auswirkungen auf Honorare, Fristen und Verantwortlichkeiten zu prüfen. Ist sie sachgerecht, muss sie vor ihrer Beauftragung abgegrenzt und dem geeigneten Verfahren unterstellt werden.

Ebenso muss eine technisch widersprüchliche Forderung hinterfragt werden können, auch wenn sie sich einfach formulieren lässt. Unsere Aufgabe besteht nicht nur darin, Entscheidungen zu begleiten, sondern auch darin, auf Gefährdungen des Projekts hinzuweisen.

Ein Projekt muss sich weiterentwickeln können. Diese Flexibilität darf jedoch weder die ursprünglichen Wettbewerbsbedingungen ausblenden noch ein definiertes Mandat in eine unbegrenzte Verpflichtung verwandeln.

Eine gut vorbereitete Beschaffung verringert Unsicherheiten. Eine verantwortungsvolle Begleitung verhindert, dass daraus aufgezwungene Verpflichtungen werden.

Stand der Analyse: 28. September 2026. Das anwendbare Recht, Übergangsbestimmungen und die auftragsspezifischen Unterlagen sind vor jedem Entscheid zu prüfen.

Praktische Orientierung

01Den Inhalt der Änderung prüfen, nicht nur ihren Betrag.

Die CHF 90’000 entsprechen 37,5 % des ursprünglichen Mandats. Diese Rechnung erlaubt jedoch nicht den Schluss, dass die Ergänzung zulässig ist. Auch unterhalb von 50 % belegt der Betrag weder die Unvorhersehbarkeit des Bedarfs noch die Trennungsschwierigkeiten, welche die genannte Genfer Ausnahme voraussetzt.

02Die Beschaffung so vorbereiten, dass Abweichungen vorausgedacht werden.

Die Beherrschung von Änderungen beginnt lange vor der Unterschrift unter den ersten Nachtrag. Sie entsteht bereits bei der Bedarfsanalyse, der Abgrenzung der Leistungen und der Vorbereitung der Beschaffung.

03Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs vor der Beauftragung abgrenzen.

Zu einer Leistung ausserhalb des vereinbarten Umfangs Nein zu sagen, bedeutet nicht, jede Weiterentwicklung abzulehnen. Es bedeutet, sie nicht als selbstverständlich hinzunehmen, ohne Inhalt, Begründung und Auswirkungen auf Honorare, Fristen und Verantwortlichkeiten zu prüfen. Ist sie sachgerecht, muss sie vor ihrer Beauftragung abgegrenzt und dem geeigneten Verfahren unterstellt werden.

02
Änderungen steuernUmfang · Vertrag · Freigabe

Tram 15: Das öffentliche Interesse an einem Projekt entbindet nicht von der Begründung seiner Entscheidungen

Die Tramverlängerung Richtung Saint-Julien entspricht einem anerkannten Mobilitätsbedarf. Dennoch wurde ihre Genehmigung vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Der Fall erinnert an eine grundlegende Anforderung: Ein sachgerechtes Ziel reicht nicht aus, um jede dafür vorgeschlagene Infrastruktur zu rechtfertigen.

Am 16. Juli 2026 hob das Bundesverwaltungsgericht die Plangenehmigung des Bundesamts für Verkehr für den zweiten Abschnitt der Verlängerung der Tramlinie 15 auf, zwischen dem Industriegebiet Plan-les-Ouates und der französischen Grenze über Perly.

In seiner Stellungnahme vom 28. Juli betont der Genfer Staatsrat, dass weder das Tram als solches noch seine Linienführung infrage gestellt werden. Der erste Abschnitt zwischen Les Palettes und ZIPLO bleibt in Betrieb. Der Streit betrifft hauptsächlich die Begleitmassnahmen zur Fortsetzung des Projekts, insbesondere die auf Landwirtschaftsflächen geplante Umfahrungsstrasse. Staatsrat, Medienmitteilung vom 28. Juli 2026.

Diese Unterscheidung ist wesentlich: Den Nutzen eines Projekts anzuerkennen, bedeutet nicht, die gewählte Lösung automatisch zu bestätigen.

Was das Gericht tatsächlich festgestellt hat

Konzeptionelle Darstellung des Mobilitätsprojekts ohne Wiedergabe der tatsächlichen Linienführung.
Konzeptionelle Darstellung des Mobilitätsprojekts ohne Wiedergabe der tatsächlichen Linienführung.

Im Urteil A-4867/2023 bilden drei Schwierigkeiten den Kern der Aufhebungsgründe.

Die erste betrifft die Notwendigkeit der Umfahrungsstrasse, die durch die Akten nicht ausreichend belegt wird. Insbesondere klären die Daten den zu erwartenden Restverkehr nicht hinreichend.

Die zweite betrifft die Prüfung von Alternativen. Die dokumentierten Varianten konzentrieren sich weiterhin auf unterschiedliche Lagen einer Strasse südlich von Perly. Das Gericht findet keine ausreichend belegte Erklärung dafür, weshalb andere Lösungen verworfen wurden.

Die dritte betrifft die Fruchtfolgeflächen: Die Akten rechtfertigen deren Beanspruchung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit nicht ausreichend, insbesondere angesichts der fehlenden vorgesehenen Kompensation.

Das Bundesverwaltungsgericht äussert zudem erhebliche Zweifel an der Zuständigkeit des BAV zur Genehmigung der Strasse, lässt diese Frage jedoch offen. Es wäre daher falsch, die Unzuständigkeit als abschliessend entschieden darzustellen.

Schliesslich bedeutet die Gutheissung der Beschwerden nicht, dass sämtliche Argumente oder Anträge der Beschwerdeführenden übernommen wurden. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Erwägungen 6.6, 7–9 und 15, insbesondere Seiten 29, 38 und 58.

Landwirtschaftsflächen sind mehr als eine Landreserve

Mobilitätsbedarf und Erhalt der Böden gegeneinander abwägen.
Mobilitätsbedarf und Erhalt der Böden gegeneinander abwägen.

Fruchtfolgeflächen sind eine besondere Ressource: Sie umfassen die produktivsten Landwirtschaftsböden und tragen zur Sicherung der Versorgung des Landes bei. Ihr Schutz beruht auf bundesrechtlichen Vorgaben, die insbesondere eine zu erhaltende Mindestfläche und deren Verteilung auf die Kantone festlegen.

Bundesamt für Raumentwicklung, Sachplan Fruchtfolgeflächen.

Für Planende ist diese Vorgabe bereits in die ersten Überlegungen einzubeziehen. Eine Flächenbeanspruchung ist nicht bloss eine auf einem Plan verfügbare Fläche: Sie kann landwirtschaftliche, ökologische, denkmalpflegerische oder wirtschaftliche Interessen berühren.

Unsere fachliche Einordnung lautet: Eine technisch machbare Lösung kann weiterhin unzureichend begründet sein, wenn ihre Folgen und Alternativen nicht klar nachgewiesen sind.

Lösungen vergleichen, nicht bloss mehrere Fassungen derselben Idee

Lösungsfamilien vergleichen, nicht nur eng verwandte Varianten.
Lösungsfamilien vergleichen, nicht nur eng verwandte Varianten.

Der Fall gibt Anlass, über die Durchführung von Studien nachzudenken.

Bei einem Infrastrukturprojekt sind drei Schritte sinnvoll zu unterscheiden: den Bedarf definieren, Lösungsfamilien ermitteln und anschliessend die gewählte Lösung ausarbeiten. Wer zu rasch zum dritten Schritt übergeht, kann die Studie auf eine Ausgangsentscheidung festlegen, die später schwer zu hinterfragen ist.

Ein fiktives, von Tram 15 unabhängiges Beispiel: Ein Gebäude leidet unter sommerlicher Überhitzung. Drei Varianten schlagen Kältemaschinen unterschiedlicher Leistung vor. Dieser Vergleich kann technisch fundiert sein, ohne die vorgelagerte Frage zu beantworten: Könnte eine Kombination aus Sonnenschutz, verminderten Wärmeeinträgen und Lüftung den Kältebedarf begrenzen?

Drei Anlagen zu vergleichen, bedeutet nicht zwangsläufig, drei Strategien zu vergleichen.

Ein belastbares Vorgehen sollte deshalb die Ausgangsannahmen, untersuchten Lösungen, Vergleichskriterien und Ausschlussgründe erläutern. Es sollte zudem zwischen Messdaten, Prognosen und angestrebten Zielen unterscheiden.

Eine im September angekündigte Neuausrichtung

Die Entscheidungen überprüfen und ein neues Projekt vorbereiten.
Die Entscheidungen überprüfen und ein neues Projekt vorbereiten.

Am 2. September 2026 kündigte der Staatsrat an, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht anzufechten. Er erklärt, einem neuen Ansatz den Vorzug vor weiteren gerichtlichen Schritten zu geben, die das Projekt ohne Erfolgsgarantie verzögern könnten.

Nach den Gesprächen mit den Beteiligten wird die ursprünglich geplante Umfahrungsstrasse aufgegeben. Die Regierung hält am Ziel einer Tramverlängerung fest und kündigt bis Ende 2026 eine neue Projektorganisation an. Für die Zwischenzeit sind auch Massnahmen zur Verbesserung der Taktfrequenz der grenzüberschreitenden Buslinie 80 vorgesehen. Staatsrat, Medienmitteilung vom 2. September 2026.

Diese politischen und operativen Leitlinien sind von einem endgültig festgelegten Realisierungsplan zu unterscheiden.

Die Lehre für Bauherrschaften und ihre Beauftragten

Dieser Fall geht über die reine Verkehrsfrage hinaus. Er stellt eine für jedes Projekt nützliche Frage: Belegen die Unterlagen die getroffenen Entscheidungen tatsächlich, oder erklären sie nur deren Umsetzung?

Planungsteams können diese Begründung durch mehrere Praktiken stärken: Annahmen bei veränderten Rahmenbedingungen aktualisieren, Alternativen frühzeitig prüfen, Schnittstellen zwischen Fachbereichen erläutern und Abwägungen nachvollziehbar dokumentieren.

Dies entspricht dem von THE X CORP beschriebenen Ansatz: den Bedarf analysieren, den Umfang festlegen und das Projekt vorbereiten, bevor die Lösungen feststehen. Fachübergreifende Kenntnisse ermöglichen es, Anforderungen gegeneinander abzuwägen und einen Auftrag zu hinterfragen, wenn er widersprüchlich erscheint.

Diese Einordnung setzt keine Beteiligung von THE X CORP am Verfahren zur Tramlinie 15 voraus. Sie formuliert eine methodische Lehre: Entscheidungen frühzeitig hinterfragen zu können, gehört zur Begleitung der Bauherrschaft.

Ein tragfähiges Projekt ist mehr als ein Projekt, das sich planen und bauen lässt. Seine Notwendigkeit muss sich erklären, seine Alternativen müssen sich vergleichen und seine Folgen müssen sich begründen lassen.

Artikel auf Grundlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 2026 und der bis zum 28. September 2026 verfügbaren offiziellen Mitteilungen.

Praktische Orientierung

01Das Projektziel von den gewählten Mitteln unterscheiden.

In seiner Stellungnahme vom 28. Juli betont der Genfer Staatsrat, dass weder das Tram als solches noch seine Linienführung infrage gestellt werden. Der erste Abschnitt zwischen Les Palettes und ZIPLO bleibt in Betrieb. Der Streit betrifft hauptsächlich die Begleitmassnahmen zur Fortsetzung des Projekts, insbesondere die auf Landwirtschaftsflächen geplante Umfahrungsstrasse. Staatsrat, Medienmitteilung vom 28. Juli 2026.

02Tatsächlich unterschiedliche Lösungsansätze vergleichen.

Ein fiktives, von Tram 15 unabhängiges Beispiel: Ein Gebäude leidet unter sommerlicher Überhitzung. Drei Varianten schlagen Kältemaschinen unterschiedlicher Leistung vor. Dieser Vergleich kann technisch fundiert sein, ohne die vorgelagerte Frage zu beantworten: Könnte eine Kombination aus Sonnenschutz, verminderten Wärmeeinträgen und Lüftung den Kältebedarf begrenzen?

03Die offiziell angekündigten nächsten Schritte erkennen.

Nach den Gesprächen mit den Beteiligten wird die ursprünglich geplante Umfahrungsstrasse aufgegeben. Die Regierung hält am Ziel einer Tramverlängerung fest und kündigt bis Ende 2026 eine neue Projektorganisation an. Für die Zwischenzeit sind auch Massnahmen zur Verbesserung der Taktfrequenz der grenzüberschreitenden Buslinie 80 vorgesehen. Staatsrat, Medienmitteilung vom 2. September 2026.

03
Entscheidungen begründenBedarf · Varianten · Raum

Nachhaltige öffentliche Beschaffung: Wie kommen wir über gute Absichten hinaus?

Ein Angebot kann ehrgeizige Umweltversprechen enthalten, ohne deren tatsächliche Tragweite messbar zu machen. Für eine nachhaltige Beschaffung genügt es nicht, ein Kriterium «Nachhaltigkeit» hinzuzufügen: Es muss festgelegt werden, was verglichen wird, welche Nachweise verlangt werden und wie die Zusagen während der Ausführung überprüft werden.

Die BKB–KBOB-Tagung vom 8. September 2026 in Biel zu Spannungsfeldern und Synergien in der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung bietet den Ausgangspunkt für diese Überlegungen. Diese Fachveranstaltung schafft keine neuen gesetzlichen Pflichten, rückt aber eine konkrete Frage in den Vordergrund: Wie lassen sich Qualität, Kostenkontrolle und Umweltanforderungen bei öffentlichen Beschaffungen vereinbaren? Offizielle Vorstellung der Tagung.

Die Schwierigkeit zeigt sich bereits beim Lesen der Angebote. Ein Unternehmen verweist auf seine Umweltpolitik, ein anderes kündigt einen niedrigen Energieverbrauch an, ein drittes bietet reparierbare Geräte an. Diese Angaben können relevant sein, beschreiben aber nicht unbedingt dasselbe.

Ein fairer Vergleich setzt voraus, Absichten in überprüfbare Eigenschaften der Leistung zu übersetzen.

Das Recht erlaubt einen Blick über den Preis hinaus

In Genf sieht die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge den Zuschlag an das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses vor. Der Umweltschutz gehört ausdrücklich zu den möglichen Kriterien. Die Kriterien müssen relevant, objektiv und überprüfbar sein und mit ihrer Gewichtung bekannt gegeben werden. RMP, Artikel 24 und 43.

In Kantonen, in denen die IVöB 2019 gilt, nennt Artikel 29 insbesondere die Nachhaltigkeit und die Lebenszykluskosten. Artikel 30 erlaubt zudem technische Spezifikationen zur Erhaltung natürlicher Ressourcen oder zum Schutz der Umwelt. Diese Bestimmungen dürfen nicht automatisch auf ein Verfahren übertragen werden, das einer anderen Rechtsordnung unterliegt. IVöB 2019, Artikel 29 und 30.

Es gibt somit Handlungsspielraum. Er muss jedoch vor der Einreichung der Angebote genutzt werden, indem eine dem Beschaffungsgegenstand entsprechende Methode entwickelt wird.

Eine Mindestanforderung von einem bewerteten Vorteil unterscheiden

Mindestanforderung, bewerteten Vorteil und vertragliche Verpflichtung unterscheiden.
Mindestanforderung, bewerteten Vorteil und vertragliche Verpflichtung unterscheiden.

Eine klare Formulierung sollte drei Ebenen trennen.

Die Mindestanforderung legt fest, was jede Lösung erfüllen muss: beispielsweise einen Höchstverbrauch unter festgelegten Bedingungen.

Das Zuschlagskriterium ermöglicht die Unterscheidung zulässiger Angebote: Eine bessere Leistung kann gemäss der angekündigten Methode besser bewertet werden.

Die vertragliche Verpflichtung legt fest, was die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer tatsächlich liefern muss und wie dies kontrolliert wird.

Werden diese Ebenen vermischt, leidet die Vergleichbarkeit. Eine als zwingend bezeichnete Eigenschaft darf bei der Bewertung nicht zu einer blossen Präferenz werden. Umgekehrt lässt sich aus einer allgemeinen Zielsetzung keine nicht angekündigte Ausschlussgrenze ableiten.

Für Anbieterinnen und Anbieter verdeutlicht diese Unterscheidung auch, worauf sie ihre Anstrengungen ausrichten sollen: eine Bedingung erfüllen, einen Vorteil nachweisen oder eine Verpflichtung für die Ausführung eingehen.

Günstiger einkaufen bedeutet nicht immer weniger ausgeben

Beschaffung, Energie, Wartung und Entsorgung vergleichen.
Beschaffung, Energie, Wartung und Entsorgung vergleichen.

Der Anschaffungspreis macht nur einen Teil der Kosten einer Anlage aus. Energie, Wartung, Verbrauchsmaterial, Ersatz und Entsorgung können das wirtschaftliche Ergebnis beeinflussen.

Der TRIAS-Leitfaden unterstreicht den Nutzen von Lebenszykluskosten bei der Bewertung. Ihre Einbeziehung hängt jedoch davon ab, wie genau sie berechnet werden können und welche Annahmen dafür erforderlich sind. TRIAS, Abschnitt «Lebenszykluskosten».

Ein aussagekräftiger Vergleich erfordert deshalb einen gemeinsamen Rahmen: Betrachtungsdauer, Nutzungsprofil, Energietarife, Unterhalt und Ersatzmodalitäten. Wählt jedes Unternehmen seine Annahmen frei, können die Ergebnisse stärker von den Szenarien als von der Leistung der Anlagen abhängen.

Wirtschaftliche Kosten und Umweltwirkungen sind zudem zu unterscheiden. Eine rentablere Anlage ist nicht automatisch in jeder ökologischen Hinsicht besser. Eine Umweltanalyse betrachtet auch Herstellung, Materialien, Transporte und Entsorgung. Das BAFU empfiehlt ausdrücklich, bei der ökologischen öffentlichen Beschaffung den Lebenszyklus der Produkte zu berücksichtigen. BAFU, ökologische öffentliche Beschaffung.

Verhältnismässige und vergleichbare Nachweise verlangen

Die Produktleistung anhand vergleichbarer Nachweise überprüfen.
Die Produktleistung anhand vergleichbarer Nachweise überprüfen.

Eine Formulierung wie «umweltfreundliches Gerät» ist kein Messwert.

Je nach Auftrag können Nachweise Prüfergebnisse, Verbrauchsdaten, eine Umweltproduktdeklaration, Angaben zur Reparierbarkeit oder Zusagen zu Ersatzteilen umfassen.

Die KBOB–IPB-Empfehlungen nennen insbesondere Labels, Zertifizierungen und gleichwertige Nachweise als Möglichkeiten, die gesuchten Umwelteigenschaften zu belegen. KBOB–IPB, Faktenblatt «Nachhaltige Beschaffung».

Die Qualität eines Nachweises hängt allerdings von seinem Geltungsbereich ab. Eine Zertifizierung der Unternehmensorganisation belegt für sich allein nicht die Leistung eines bestimmten Geräts.

Für einen technischen Vergleich sollten die Messbedingungen, die erwartete Methode, der Referenzzeitraum und die zulässigen Nachweise festgelegt werden. Die Anforderungen sollten der Bedeutung des jeweiligen Aspekts angemessen bleiben: Mehr Dokumente verbessern die Qualität der Bewertung nicht zwangsläufig.

Eine gute Bewertung muss einer tatsächlichen Leistung entsprechen

Mit dem Zuschlag ist der Prozess nicht abgeschlossen.

Wurde ein Angebot wegen eines Materials, eines Verbrauchswerts oder seiner Reparierbarkeit besser bewertet, müssen diese Zusagen in den Vertragsunterlagen erkennbar und überprüfbar sein. Das KBOB–IPB-Faktenblatt empfiehlt insbesondere, die Einhaltung der Kriterien anhand von Nachweisen oder Kontrollen vor Ort zu prüfen. KBOB–IPB, Verantwortung der Bauherrschaft.

Bei einer technischen Anlage könnte das Kontrollverfahren die Prüfung der gelieferten Modelle, Abnahmeprüfungen, Einstellungen und eine Beobachtungsphase für die Leistung umfassen.

Dabei müssen die Betriebsbedingungen berücksichtigt werden. Der gemessene Verbrauch hängt auch von Betriebszeiten, Belegung und Sollwerten ab. Eine Überschreitung erlaubt es ohne Analyse nicht, die Verantwortung automatisch der Anlage oder ihrer Lieferantin beziehungsweise ihrem Lieferanten zuzuweisen.

Beispiel: zwei Anlagen, zwei Betrachtungsweisen des Preises

Betrachten wir zwei fiktive Lösungen für denselben funktionalen Bedarf. Die Untersuchung geht von einer Nutzungsdauer von zwanzig Jahren und identischen Betriebsbedingungen aus.

VergleichspostenLösung ALösung B
Beschaffung und InstallationCHF 100’000CHF 125’000
Energie pro JahrCHF 12’000CHF 8’000
Wartung pro JahrCHF 2’000CHF 2’000
Beschaffung + Energie + Wartung über zwanzig JahreCHF 380’000CHF 325’000

Lösung B kostet in der Anschaffung CHF 25’000 mehr. Unter diesen Annahmen verursacht sie über zwanzig Jahre dennoch CHF 55’000 weniger kumulierte Ausgaben.

Diese Rechnung ist bewusst vereinfacht: Sie berücksichtigt weder Abzinsung noch Tarifänderungen, grössere Ersatzinvestitionen, Restwert oder Entsorgungskosten. Sie stellt auch keine Umweltbilanz dar.

Bei einer realen Beschaffung müssten diese Parameter geprüft und die geeignete Methode vor der Bewertung festgelegt werden.

Lösung B würde den Zuschlag nicht automatisch erhalten: Das Ergebnis hinge von sämtlichen angekündigten Kriterien ab.

Das Beispiel zeigt dennoch, weshalb der anfängliche Preis nicht immer ausreicht, um die langfristig wirtschaftlichste Lösung zu bestimmen.

Vom Anspruch zur Überprüfung

Zusagen definieren, vergleichen, vertraglich festhalten und kontrollieren.
Zusagen definieren, vergleichen, vertraglich festhalten und kontrollieren.

Instrumente zur besseren Berücksichtigung der Nachhaltigkeit stehen zur Verfügung. Die KBOB bietet insbesondere Empfehlungen für Beschaffungen im Bauwesen an; ihre Veröffentlichung vom Juli 2026 zu Bewehrungsstahl zeigt, wie Umweltziele in Ausschreibungsanforderungen übersetzt werden können. KBOB, nachhaltiges Bauen.

Entscheidend ist die Verknüpfung von vier Schritten: den Bedarf definieren, auf gemeinsamer Grundlage vergleichen, Zusagen vertraglich festhalten und ihre Umsetzung überprüfen.

Eine nachhaltige öffentliche Beschaffung erkennt man nicht an der Zahl der Umweltversprechen in den Angeboten, sondern daran, ob sie messbar, vergleichbar und durchsetzbar sind.

Artikel auf Grundlage der bis zum 28. September 2026 verfügbaren Quellen.

Praktische Orientierung

01Die Kosten über die Nutzungsdauer vergleichen.

Der Anschaffungspreis macht nur einen Teil der Kosten einer Anlage aus. Energie, Wartung, Verbrauchsmaterial, Ersatz und Entsorgung können das wirtschaftliche Ergebnis beeinflussen.

02Einen zur bewerteten Leistung passenden Nachweis verlangen.

Die Qualität eines Nachweises hängt allerdings von seinem Geltungsbereich ab. Eine Zertifizierung der Unternehmensorganisation belegt für sich allein nicht die Leistung eines bestimmten Geräts.

03Die Zusagen während der Ausführung kontrollieren.

Wurde ein Angebot wegen eines Materials, eines Verbrauchswerts oder seiner Reparierbarkeit besser bewertet, müssen diese Zusagen in den Vertragsunterlagen erkennbar und überprüfbar sein. Das KBOB–IPB-Faktenblatt empfiehlt insbesondere, die Einhaltung der Kriterien anhand von Nachweisen oder Kontrollen vor Ort zu prüfen. KBOB–IPB, Verantwortung der Bauherrschaft.

04
Zusagen überprüfenNachweise · Lebenszyklus · Kontrolle

Die Beschaffung vorbereiten.
Entscheidungen fundieren.

Bereiten Sie eine Ausschreibung vor oder entwickeln Sie einen bestehenden Auftrag weiter? Sprechen wir über den Umfang, die Kriterien und die Verpflichtungen, die Ihr Projekt leiten werden.

Sprechen wir über Ihr Projekt